Nutzung der Sporthallen

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

nach intensiver Problemlösungssuche konnte ein Weg gefunden werden, wie die Hallen/Sportfunktionsgebäude an den Wochenende wieder geöffnet werden können.

Ich bin von Herrn Schaefer, Stadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr, gebeten worden, Ihnen, die für den Bezirk Lichtenberg festgelegt Verfahrensweise zu übersenden:

Wir möchten nun auch einen weiteren Schritt bei der Öffnung unserer Sporthallen/Sportfunktionsgebäuden gehen. Wir tun dies bei steigenden Infektionszahlen im Wissen, das steigende Zahlen eher zu Einschränkungen als zu Lockerungen führen. Doch können wir auch feststellen, dass:

  • wir es nicht grundsätzlich mit einer Schmierinfektion zu tun haben, sondern besonders Lüftungskonzepte, Abstandsregeln und Hygiene zählen.
  • unsere Sportvereine viel aushalten mussten und wir sie in dieser schwierigen Zeit nicht alleine lassen können.
  • die Konzepte des Senats uns diesen Spielraum ermöglichen, den wir nicht durch unüberlegtes Handeln aufs Spiel setzen wollen.

Daher haben wir für die Nutzung der Sporthallen/Sportfunktionsgebäuden an Wochenenden folgende Regelung und Voraussetzung:

  • wir können als Bezirk am Wochenende unsere Sporthallen nicht reinigen. Daher sind Sie gefordert, die genutzten Sport- und Spielgeräte fachgerecht zu reinigen. Der Hallenboden muss nicht gereinigt werden, aber Türklinken, Handläufe und Lichtschalter sind durch Sie zu säubern,
  • wir können keine Duschen an den Wochenenden zur Verfügung stellen, da dies ohne Reinigung gar nicht vorstellbar ist,
  • wir bitten Sie, die Umkleiden besenrein zu hinterlassen oder wenn möglich nicht zu nutzen,
  • wir können nicht alle Hallen öffnen, da nicht alle Hallen gelüftet werden können. Das Lüften der Halle ist auch während der Nutzung durch Sie unbedingt sicherzustellen,
  • wir werden umgehend Hallen/Sportfunktionsgebäude wieder schließen, wenn Sie sich nicht an die Absprachen halten.

Die Pandemie ist nicht zu Ende. Wir müssen alle noch wachsam bleiben und Sorgfalt walten lassen.

Alle bisherigen, festgelegte Regeln der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.06.2020 und des Rahmenkonzepts der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 06.07.2020 bleiben bestehen und werden Ihnen mit dieser Information nochmals übersandt.

Eine Nutzung ist daher auch nur dann möglich, wenn durch Ihren Verein direkt oder über Ihren Verband ein Hygienekonzept vorliegt.

Unter Berücksichtigung o.g. Regelungen teile ich Ihnen mit, dass alle bisher regulär beantragten aber abgelehnten Testspiele ab dem 21.08.2020 stattfinden dürfen. Zur Vereinfachung für den Übergangszeitraum gilt gleiches für die gestellten Nutzungsanträge, die bisher noch nicht durch den Fachbereich Sport bearbeitet wurden, aber Spielanmeldungen ab dem 21.08.2020 bis zum 06.09.2020 beinhalten. Das diensthabende Personal wird über diese Verfahrensweise informiert, so dass Sie Ihre Spiele absolvieren können.

Für danach neu geplante Spielansetzungen gilt das üblich festgelegte Beantragungsverfahren.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und stehe Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Rahmenkonzept zur Sporthallennutzung:200706_ Rahmenkonzept zur Sporthallennutzung gemäß SARS_Endfassung_Reins…
 

Infektionsschutzverordnung :
200721_2. ÄndVO SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO_FINAL

Mit freundlichen  Grüßen

Im Auftrag

Klaus Landmann

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr

Schul- und Sportamt

SchulSp B

Tel.: 030/90296-5073

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Haus 1, Zimmer 4.038

eMail: klaus.landmann@lichtenberg.berlin.de

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